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Sie möchten einige wichtige Informationen auf einen Blick?

1. Case Management

2. Richtlinien der medizin.Versorgung und Behandlung Querschnittsgelähmter mit Abhängigkeit von Fremdbeatmung

3. Assistierte Spontanbeatmung

4. alles zur gesetzlichen Pflegeversicherung  >

http://www.kv-media.de/Internet/Pflegekasse/Urteile/b3kr4_98r.htm 

5. Allgemeine Info`s zu neuromuskulären Erkrankungen (Motoneuronerkrankungen) und Heimbeatmung

   ( Schlüsselwörter im web:  Motoneuronerkrankungen - Symptomkontrolle - Palliativmedizin - Aufklärung - Terminalphase )

6. Persönliches Pflegebudget

7. ArbeitgerInnenmodell               

 

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  1. Was versteht man unter " Case Management " ?

Das Case Management ist zielgerichtet auf die Optimierung der Versorgungsqualität von medizinisch schwierigen und kostenintensiven Fällen eingestellt. Zunächst als Ergänzung zur Einzelfallhilfe in den USA angewandt wurde es die letzten Jahre über immer mehr auch in Deutschland kultiviert. Die Einsatzgebiete sind vor allem im Gesundheitswesen und als Interventionsstrategie in der sozialen Arbeit. Um eine medizinisch gute Betreuung zu gewährleisten, braucht der eine oder andere Patient eine weiterführende Betreuung und Versorgung. Hier verschwimmen natürlich dann die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Betreuung. Diese Lücke füllt das Case Management aus. Im Zusammenhang mit der PKV kommt das Case Manegement beim Gesellschaftsarzt zum Einsatz. Dieser ist u.a. für Risikoprüfung, Beratungsaufgaben, Disease Management und Case Manegement zuständig.



 

 

 
2. Richtlinien zur medizinischen Versorgung und Behandlung Querschnittgelähmter mit Abhängigkeit von Fremdbeatmung

 

Querschnittgelähmte, die zusätzlich zu ihren kompletten oder inkompletten motorischen und sensiblen, lähmungsbedingten Funktionsausfällen einen vollständigen oder teilweisen Verlust der Zwerchfellatmung aufweisen, bedürfen sowohl während der stationären als auch während der weiteren Behandlung und medizinischen Versorgung besonderer Aufmerksamkeit und Vorkehrungen, um das Überleben und das Erreichen der Behandlungsziele zu sichern.

Unabhängig von der Ursache der Querschnittlähmung werden die Funktionsausfälle von der Läsionshöhe des Rückenmarks bestimmt, wobei als kritische Grenze das Segment C 4 anzusehen ist, da der zur eigenständigen Atmung zwingend notwendige Zwerchfellnerv aus den Segmenten C 3 und C 4 entspringt. Das Überleben von Patienten mit Schädigungen oberhalb D 4 und dadurch bedingtem Ausfall der Eigenatmung kann nur dadurch gesichert werden, dass ein externes Beatmungsgerät zur Verfügung steht oder bei gegebener Indikation ein Zwerchfellschrittmacher implantiert wird, ohne dass dieses ausreichte, um die Behandlungsziele zu erreichen.

Querschnittgelähmte Patienten, bei denen eine Abhängigkeit von Fremdbeatmung besteht sind:

krank, weil ein regelwidriger Körperzustand vorliegt, der ärztlicher Behandlung bedarf

behindert, weil dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen und

pflegebedürftig, weil ein Hilfebedarf bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer besteht.

Der im Vordergrund stehende Krankheitszustand bedingt einen medizinischen Behandlungsbedarf, der sich aus den Behandlungszielen ergibt.

 

Behandlungsziele

Die Behandlungsziele sind:

a.) das Überleben zu sichern, und Leben zu verlängern

b.) den somatischen Zustand zu verbessern, mindestens jedoch eine Verschlechterung einschließlich möglicher Komplikationen zu verhindern und ggf. zu behandeln,

c.) den psychischen Zustand zu verbessern, mindestens jedoch eine Verschlechterung zu vermeiden, da dies unverzichtbare Bedingung für eine somatische Verbesserung, mindestens jedoch Stabilisierung ist,

d.) das Ausmaß der Behinderung und Pflegebedürftigkeit zu verringern, mindestens jedoch zu stabilisieren.

 

Medizinische Maßnahmen zur Sicherung der Behandlungsziele

Vollstationäre Krankenhausbehandlung

Unmittelbar nach Eintritt der Querschnittlähmung ist eine vollstationäre Krankenhausbehandlung erforderlich, weil eine komplexe apparative Ausstattung, entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal und die ständige Verfügbarkeit eines Arztes unabdingbar sind. Auf Grund des bei einer Querschnittlähmung vorliegenden speziellen Behandlungsbedarfs und wegen der Vermeidung und Behandlung lähmungsspezifischer Komplikationen ist die Behandlung in fachlich hiefür besonders qualifizierten Kliniken erforderlich. Die besonderen Voraussetzungen liegen in der Regel in Behandlungszentren für Rückenmarkverletzte vor.

 

 

3.Assistierte Spontanbeatmung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Assistierte Spontanbeatmung (ASB, engl. Assisted Spontaneous Breathing, auch ASV, engl. Assisted Spontaneous Ventilation) ist eine Beatmungsform in der Intensivmedizin

Man nutzt diese Beatmungsform als unterstützende Beatmung, der Patient atmet also selbst. Er steuert die Atemfrequenz nach seinem eigenen Empfinden und das Beatmungsgerät unterstützt die Einatmung durch einen voreingestellten Druck. Dieser Druck, den das Gerät aufbringt, muss der beatmete Patient also selbst nicht aufbringen. Es genügt, ein wenig anzufangen zu atmen und das Gerät ergänzt diesen Atemzug durch eine über Druck gesteuerte Unterstützung.

Ausgelöst wird die Beatmung durch einen sogenannten Trigger ( = Auslöser). Der Patient muss mit einem gewissen, Unterdruck erzeugenden Atemhub, selbst einatmen. Die Geschwindigkeit wird in Liter je Minute vom Gerät erfasst. Überschreitet der Sog des Patienten die voreingestelle Grenze, also das eingestellte Triggerniveau, so drückt das Atemgerät mit dem voreingestellten höheren Druck Atemluft für eine bestimmte Zeit in den Beatmeten und erleichtert so den Atemzug. Begrenzt wird dieser Atemzug durch die Druckverhältnisse in der Lunge, die ebenfalls über die Maschine festgelegt werden.

ASB läßt sich gut mit den Beatmungsformen BIPAP und CPAP kombinieren. Es bietet vor allem im Weaning (abtrainieren von der Beatmungsmaschine) eine gut anpassbare Atemunterstützung für den Patienten und ist somit ein hilfreiches Element, um den Patienten wieder zur Spontanatmung, also zur maschinenunabhängigen Atmung, zu führen.

Notwendige Kontrollparameter zur Überwachung
  • Atemfrequenz (Respiration)

  • Atemminutenvolumen und spontanes Atemminutenvolumen (die beiden müssen nicht identisch sein, denn bei BIPAP-Beatmung ist es möglich, dass der Respirator, also das Beatmungsgerät, Atemfrequenzen vornimmt und der Patient keine eigenen Atemaktionen durchführt)

  • Atemzugvolumen inspiratorisch (bei der Einatmung) und exspiratorisch (bei der Ausatmung), im Fachbegriff wird von Tidalvolumen gesprochen

  • Blutgase und Sauerstoffsättigung

  • Stressparameter wie Blutdruck, Puls und Schwitzen

Es ist also dringend angezeigt, dass ein Patient, der Unterstützung bei der Atmung benötigt auf einer Intensivstation im Krankenhaus betreut wird, da nur hier die Überwachung sämtlicher Parameter gewährleistet ist. Außerdem werden nur auf Intensivstationen Beatmungsgeräte bereit gehalten, die Menschen in ihrer Atemarbeit unterstützen können. Natürlich sind auch Notarztwägen mit Beatmungseinheit ausgestattet, allerdings spielt im Rahmen der Erstversorgung von Patienten ASB eine untergeordnete Rolle.

Einstellparameter am Beatmungsgerät
  • Triggerschwelle (wird meist zwischen 2 und 5 mbar festgelegt)

  • ASB Druck (auch Hilfsdruck genannt; wird oft mit 22 bis -beim Weaning kleiner werdend- 10 mbar definiert)

  • PEEP-Druck (variiert je nach Bedarf des Patienten; wird so klein wie möglich eingestellt; oft wird die Beatmung mit einem PEEP von 5 mbar begonnen und später ausgeleitet, selten liegt der PEEP darunter, gelegentlich - abhängig vom Krankheitsbild- auch stark darüber)

Einstellungen werden von einem Arzt oder einer versierten Pflegekraft vorgenommen, wobei die Haftung beim Arzt liegt. Verändert sich die Situation des Patienten (z.B. bei pulmonaler Erschöpfung) so ist eine Anpassung der Beatmungsparameter vorzunehmen.

Kontraindikationen und Grenzen des ASB

Es gibt keine Kontraindikation für ASB. Bei jeder Beatmungsform, die dies zulässt, kann man die nötigen Einstellungen vornehmen. Allerdings kommt es auf die Sedierungstiefe und Compliance des Patienten an, ob ASB funktioniert. Wie oben bereits beschrieben handelt es sich um eine Druckunterstützung die bei spontaner Atmung über den Hilfsdruck Atemunterstützung bereit stellt. Hat der Patient keine eigene Atemtätigkeit, so wird er das Angebot des Hilfsdrucks nicht wahrnehmen.

 

4. zur gesetzlichen Pflegeversicherung siehe Link oben

 

5.Allgemeine Informationen:

(verfasst von Edgar Gund am 15.März 2006)

Zurzeit gibt es mehr als 800 verschiedene Formen neuromuskulärer Erkrankungen.

Störungen im Zentralen Nervensystem:

Verursacht durch Vererbung oder Unfall erlahmt in vielen Fällen das Zwerchfell und damit auch das Atemzentrum. Auch können diese Muskelerkrankungen sporadisch auftreten. Die Ursachen sind bis heute weitgehend unbekannt.

Schließlich stellt sich früher oder später die Frage nach der künstlichen Beatmung.

Heimbeatmung:

Anspechpartner für die Einstellung der Heimbeatmungsparameter sind in erster Linie die Beatmungszentren, die gleichzeitig auch die Aufgabe haben die Betroffenen und deren Angehörige über den weiteren Verlauf der Erkrankung aufzuklären

Teilbeatmung:

Intermittierende Beatmungshilfen in der nicht-invasiven Heimbeatmung sind Möglichkeiten, die Atembeschwerden zu verringern oder zu lindern. Hauptsächlich zunächst nachts benötigt der Patient zum Beispiel zusätzlich Sauerstoff oder weiterreichende Atemhilfen.

Der CO 2 -Gehalt im Blut kann vor allem nachts unbemerkt ansteigen.

Die Folge: Der Patient fühlt sich am nächsten Tag unausgeschlafen, ist müde und abgespannt oder klagt über Kopfschmerzen.

Kann der Betroffene noch teilweise selbst spontan atmen, kommen bei der nicht-invasiven Beatmung Nase und Nase/Mundmasken zum Einsatz.

Diese Masken sollten inividuell angepasst werden, um Druckstellen und Undichtigkeit zu vermeiden.

Kann der Patient nicht mehr genügend selbst spontan atmen, muss er dauerbeatmet werden (Langzeitbeatmung).

Bei Langzeitbeatmung kann der Betroffene trachetomiert werden, d.h. invasiv beatmet über ein Trachestoma.

Die maschinelle Beatmung ist für Betroffene und Angehörige eine große Belastung.Einerseits fühlt sich der Betroffene zuhause im häuslichen Umfeld bei seiner Familie meist wohler als in einer stationären Einrichtung, andererseits ist der Angehörige in der häuslichen Pflege physisch und psychisch stark belastet.

U.a. bieten geeignete Pflegedienste inzwischen Schulungen und Lehrgänge für die häusliche Pflege an, in denen der Umgang mit der Pflegesituation geübt wird. 

Psychowissenschaftler haben festgestellt, dass der sogenannte burn-out der Angehörigen vorprogrammiert ist.

Heimbeatmete Patienten bedürfen großer Unterstützung auch im psychosozialen Bereich.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Betroffene den Verlauf der Erkrankung verdrängen und der wichtige frühzeitige Austausch mit gleich Betroffenen und ausgebildeten Fachleuten dadurch versäumt wird. Nach der notfallmäßigen Einlieferung in die Beatmungszentren bleibt dann oft nur noch die Intubation und der Schritt in die Langzeitbeatmung.

Schlüsselwörter:  Motoneuronerkrankungen - Symptomkontrolle - Palliativmedizin - Aufklärung - Terminalphase  ALS und spinale Muskelatrophie)

Informationen erhalten Sie u.a. bei Selbsthilfegruppen von Muskelerkrankten, in Sozialberatungsstellen, z.B. der DGM e.V., Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke e.V. in Freiburg und der Arbeitsgemeinschaft für Heimbeatmung und Respiratorenentwöhnung e.V.

Muskelerkrankte Menschen werden oft depressiv und bedürfen unbedingt Hilfe von Fachleuten wie Psychologen und Psychotherapeuten.

Auch Logopäden (Sprachtherapeuten) und Physiotherapeuten sollten in die Pflegemaßnahme eingebunden werden.

Ein Arzt ( Hausarzt ) sollte regelmäßig die Pflegemaßnahme überprüfen. 

In regelmäßigen Abständen sollte das Beatmungszentrum den Patienten kontrollieren die Beatmungsparameter ggf. neu einstellen und die Blutgasanalyse durchführen.

 

6.

 

Modellprojekt der Pflegekassen angelaufen

Persönliches Pflegebudget geht an den Start

Der Countdown läuft: Im September werden Pflegebedürftige erstmals ein Persönliches Pflegebudget erhalten. Damit wird in die Tat umgesetzt, was bislang nur Gesetzestext war. § 8 Absatz 3 des Pflegeversicherungsgesetzes eröffnet seit 2001 die Möglichkeit, das Persönliche Budget auch in der Pflege auszuprobieren. Finanziert wird das Modellprojekt von den Spitzenverbänden der Pflegekassen aus Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung, federführend ist der Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) in Siegburg.

Was ist das Persönliche Pflegebudget?

Es entspricht dem Betrag in Höhe der Sachleistungen nach § 36 SGB XI und umfasst je nach Pflegestufe 384 EUR, 921 EUR, bzw. 1.432 EUR monatlich. Die Summe wird von den Kassen direkt an den Pflegebedürftigen überwiesen, der sich damit die für ihn individuell notwendigen Hilfen selbst einkaufen kann. In seiner Auswahl ist der Budgetnehmer freier als bisherige Leistungsempfänger: Er ist nicht an die gesetzlich festgelegten pflegerischen „Verrichtungen" (§ 14 SGB XI) gebunden und er kann auch Dienstleistungen bei Anbietern einkaufen, die keinen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse haben. Dies dürfte vor allem für Demenzkranke von großer Bedeutung sein: Denn der Sachleistungskatalog der Pflegeversicherung deckt ihren hohen Betreuungsbedarf nicht ausreichend ab. Dem Pflegebedürftigen zur Seite steht dabei ein so genannter Case-Manager (Fall-Manager). Dieser unterstützt den Budgetnehmer bei der Zusammenstellung des für ihn passenden Leistungspakets und bei eventuell notwendigen Abschlüssen der Verträge. Er achtet zugleich auf die Qualität der Versorgung und darauf, dass das Budget nicht im Schwarzmarkt versickert. Zurzeit wird regional festgelegt, wo die Case Manager angesiedelt werden sollen. Zur Auswahl stehen Verbraucherzentralen, Betreuungsbehörden, Beratungsstellen oder Medizinische Dienste der Krankenkassen.

Wir gehen davon aus, dass das Pflegebudget die Nachfragemacht und Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen ganz wesentlich stärken wird", so Projektleiter Professor Thomas Klie von der Evangelischen Fachhochschule (EFH) Freiburg. Das persönliche Budget soll einen Pflegemix aus beruflicher Hilfe, familialer Unterstützung und bürgerschaftlichem Engagement fördern und so die Pflegekultur und den Anbietermarkt beleben. Das Persönliche Pflegebudget ist eine dritte Leistungsvariante der Pflegeversicherung. Für die Pflegebedürftigen eröffnet sich damit neben Pflegegeld oder Pflegesachleistung eine weitere Wahlmöglichkeit, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.

Eine der insgesamt sieben Modellregionen liegt mit Neuwied in Rheinland-Pfalz. Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) hält das Pflegebudget für absolut zukunftsweisend: „Wir haben bereits sehr positive Erfahrungen durch die flächendeckende Einführung von Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen gemacht. Dadurch konnten viele Heimaufenthalte vermieden werden."

Auch die Kassen knüpfen Erwartungen an das Pflegebudget: „Wir erhoffen uns Verwaltungsvereinfachungen für Kostenträger und Leistungserbringer", so Paul-Jürgen Schiffer, Abteilungsleiter Pflege beim VdAK. "Auch könnte durch das persönliche Budget langfristig zumindest eine Stabilität der finanziellen Grundlage der Pflegeversicherung eintreten, zum Beispiel durch Umschichtung zu Gunsten ambulanter häuslicher Pflege anstelle von stationärer Pflege."

Das Modellprojekt „Persönliches Pflegebudget" ist auf vier Jahre angelegt und hat einen Etat von acht Millionen Euro. Projektträger ist die Evangelische Fachhochschule Freiburg. Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt ein Forschungsverbund, zu dem neben der EFH Freiburg das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim und das Freiburger Institut für Angewandte Sozialforschung gehören. In sieben Regionen der Bundesrepublik (Annaberg, Erfurt, Kassel, Marburg-Biedenkopf, München, Neuwied und Unna) werden insgesamt bis zu 1.000 Teilnehmer ausgewählt. Daneben gibt es zum Vergleich eine ebenso große Kontrollgruppe mit herkömmlichem Leistungsbezug.

Für weitere Informationen zum Pflegebudget steht Ihnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Thomas Klie
Telefon ++49 (0)761/4781232
Fax ++49 (0)761/4781222
klie@pflegebudget.de

Evangelische Fachhochschule Freiburg (EFH)
Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege (AGP)
Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg
www.pflegebudget.de

Quelle: PRESSEINFORMATION - Bonn 17. Juni 2004
PFLEGEBUDGET Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Uschi Grieshaber
++ 49 (0)228/264628

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Edgar Gund | edgar.gund@gmx.de